Created on: April 4, 2026 · Last updated: April 2026

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This page is a courtesy overview. The full, legally binding terms are provided in German. Go to German AGB.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Lindner IT UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer" oder „Lindner IT" genannt, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber" genannt.

(2) Die AGB richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. In Einzelfällen können auch Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen werden; in diesem Fall gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, soweit diese von den nachfolgenden Bestimmungen abweichen. Bestimmungen, die ausschließlich für Verbraucher gelten, sind in diesen AGB entsprechend gekennzeichnet.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lindner IT stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Lindner IT und dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.

(5) Diese AGB gelten für alle Leistungsbereiche von Lindner IT, insbesondere, jedoch nicht abschließend, für IT-Dienstleistungen, Managed Services, IT-Support, Systemadministration, IT-Beratung, Cloud-Services, Hosting, Lizenzvertrieb, Telekommunikationsvermittlung, Warenlieferung sowie für zukünftige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bestehende Leistungsarten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Lindner IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Darstellungen im Online-Shop, im Kundenportal, auf sonstigen Portalen und Plattformen von Lindner IT, in Katalogen oder sonstigen Medien stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragserteilung, per E-Mail, telefonisch, über digitale Kommunikationswege (z. B. WhatsApp, Messenger-Dienste), über den Online-Shop, über das Kundenportal, über sonstige Portale und Plattformen von Lindner IT oder durch sonstige ausdrückliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch Lindner IT. Die Annahme kann durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen.

(3) Lindner IT ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsanbahnung, vor Vertragsschluss sowie während der gesamten Vertragslaufzeit Informationen über die Bonität und Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bei Wirtschaftsauskunfteien (z. B. Creditreform, CRIF Bürgel, SCHUFA oder vergleichbaren Auskunfteien) einzuholen. Der Auftraggeber erklärt sich mit Annahme dieser AGB mit der Einholung solcher Auskünfte einverstanden.

(4) Lindner IT behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Vertragsschluss.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der von Lindner IT zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsschein, dem Service Level Agreement (SLA) oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen oder textförmigen Vereinbarung.

(2) Lindner IT erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, schuldet Lindner IT eine Dienstleistung (Bemühenspflicht), keine Werkleistung (Erfolgspflicht), es sei denn, ein konkretes Werk ist ausdrücklich vereinbart.

(3) Lindner IT ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Subunternehmer dürfen ihrerseits weitere Subunternehmer beauftragen. Lindner IT stellt sicher, dass mit jedem eingesetzten Subunternehmer eine angemessene Verschwiegenheitsvereinbarung geschlossen wird. Subunternehmer treten gegenüber dem Auftraggeber stets im Auftrag von Lindner IT auf.

(4) Lindner IT ist berechtigt, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zu treffen, die von diesen AGB abweichen oder diese ergänzen. Solche individuellen Vereinbarungen haben Vorrang.

(5) Lindner IT behält sich vor, Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) inhaltlich oder technisch anzupassen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 4 Preise und Vergütung

(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Die Vergütung der Leistungen von Lindner IT erfolgt je nach Vereinbarung auf Basis folgender Abrechnungsmodelle, einzeln oder in Kombination:

  • Stundensatz bzw. Aufwandsbasis
  • Monatliche Pauschalen oder Flatrates
  • Projektpreise (Festpreis)
  • Lizenz- und Abonnementgebühren (wiederkehrend)
  • Verbrauchsbasierte Abrechnung (z. B. Verbrauchsmaterial, Zubehör)
  • Einzelpositionen für auf Auftrag beschaffte Hardware oder Waren

(3) Gegenüber Unternehmern ist Lindner IT berechtigt, die vereinbarten Preise für laufende Verträge einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen zum nächsten Vertragsjahr anzupassen. Eine jährliche Preiserhöhung von bis zu fünf Prozent (5 %) stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Preiserhöhungen, die diesen Rahmen übersteigen, berechtigen den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Vertragsteils mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung. Gegenüber Verbrauchern sind einseitige Preiserhöhungen bei laufenden Verträgen ausgeschlossen; Preisänderungen bedürfen in diesem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers.

(4) Sofern sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren ändern (z. B. Lizenzkostenerhöhungen durch Drittanbieter, gesetzliche Abgaben), ist Lindner IT berechtigt, Preisanpassungen unter Berücksichtigung des § 315 BGB vorzunehmen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen von Lindner IT sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug (netto Kasse) zu begleichen. Skonto wird nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(2) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Basislastschrift. Lindner IT ist berechtigt, vom Auftraggeber die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zu verlangen. Darüber hinaus kann Lindner IT zur Sicherstellung der Zahlungssicherheit die Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats verlangen.

(3) Soweit eine Lastschriftvereinbarung besteht, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit ausreichend gedeckt ist. Im Falle einer Rücklastschrift, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber sämtliche dadurch entstehenden Kosten, insbesondere die Rücklastschriftgebühren der Bank sowie eine Bearbeitungsgebühr von Lindner IT.

(4) Lindner IT ist berechtigt, insbesondere bei Projektgeschäften, Hardware-Bestellungen oder Aufträgen mit größerem Volumen, eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird individuell vereinbart.

(5) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist Lindner IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB gegenüber Unternehmern bzw. fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(6) Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann Lindner IT eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB erheben, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet. Gegenüber Verbrauchern werden die tatsächlich entstandenen Mahnkosten berechnet.

(7) Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen von Lindner IT nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers bleibt von dieser Regelung unberührt, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

(8) Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, ist Lindner IT berechtigt, die weitere Leistungserbringung ganz oder teilweise einzustellen, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist. Dies umfasst insbesondere das Recht, Managed Services auszusetzen, den Zugang zu bereitgestellten IT-Systemen, Cloud-Diensten, Softwarelizenzen, Hosting-Leistungen und sonstigen laufenden Diensten zu sperren oder einzuschränken sowie Wartungs- und Supportleistungen einzustellen. Der Auftraggeber wird über die beabsichtigte Leistungseinstellung unter Angabe des Rückstands in Textform informiert. Die Leistungseinstellung kann im Einzelfall zum vollständigen Stillstand der IT-Infrastruktur des Auftraggebers führen; Lindner IT haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine berechtigte Leistungseinstellung entstehen.

(9) Während der Dauer der Leistungseinstellung gemäß Absatz 8 bleibt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für alle vertraglich vereinbarten laufenden Kosten, Pauschalen, Lizenzgebühren und sonstigen wiederkehrenden Vergütungen in vollem Umfang bestehen. Die Leistungseinstellung befreit den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Zahlungspflichten. Darüber hinaus ist Lindner IT berechtigt, den Mehraufwand für die Wiederaufnahme der Leistungen nach Begleichung des Rückstands gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lindner IT alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Systemdokumentationen und Schnittstellen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der zur Entscheidung in operativen Angelegenheiten befugt ist. Dieser Ansprechpartner muss für Lindner IT in angemessener Zeit erreichbar sein.

(3) Der Auftraggeber informiert Lindner IT unverzüglich über Änderungen an seiner IT-Umgebung, Infrastruktur, eingesetzten Systemen oder Drittanbieter-Diensten, die für die Leistungserbringung relevant sein können.

(4) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten (Backup), soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung als Leistung von Lindner IT vereinbart ist. Lindner IT haftet nicht für Datenverluste, die auf eine unterlassene oder mangelhafte Datensicherung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

(5) Soweit für die Leistungserbringung Genehmigungen, Freigaben oder Mitwirkungshandlungen Dritter (z. B. Telekommunikationsanbieter, Vermieter, Netzbetreiber) erforderlich sind, obliegt es dem Auftraggeber, diese rechtzeitig einzuholen und Lindner IT darüber zu informieren.

(6) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist Lindner IT von der Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Behinderung befreit. Durch Verzögerungen oder Störungen, die auf eine fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind (z. B. nicht bereitgestellte Zugangsdaten, Nichterreichbarkeit des Ansprechpartners, Stromausfälle in der Sphäre des Auftraggebers, fehlende Freigaben), entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung gegen Lindner IT. Mehraufwand, der Lindner IT durch die verspätete oder mangelhafte Mitwirkung entsteht, wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Haftung

(1) Lindner IT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Lindner IT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Lindner IT der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung von Lindner IT für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nur, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.

(4) Produktempfehlungen, Hardwarevorschläge und technische Hinweise in Angeboten, im Online-Shop, im Kundenportal oder in sonstiger Kommunikation stellen unverbindliche Empfehlungen dar und begründen keine Beratungshaftung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, die Eignung der empfohlenen Produkte und Lösungen für seinen konkreten Einsatzzweck eigenständig zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Kompatibilität, Leistungsfähigkeit und Zusammenwirken mit bestehenden Systemen.

(5) Für Leistungen, die durch Drittanbieter erbracht werden (z. B. Cloud-Dienste, Softwarelizenzen, Telekommunikationsleistungen), haftet Lindner IT nicht für Ausfälle, Störungen oder Mängel, die in der Sphäre des Drittanbieters liegen. Lindner IT unterstützt den Auftraggeber im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Drittanbieter.

(6) Lindner IT hat eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Auf Anfrage stellt Lindner IT dem Auftraggeber Informationen zum Umfang des Versicherungsschutzes zur Verfügung.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Lindner IT. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden und die vom jeweils anderen Vertragspartner als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen offensichtlich ergibt, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren, die der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitsgebot mitgeteilt werden, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet wird.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Vertragsende fort.

(4) Unabhängig von dieser grundlegenden Vertraulichkeitspflicht steht es beiden Vertragsparteien frei, den Abschluss einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zu verlangen. Der Abschluss einer NDA ist grundsätzlich freiwillig; keine Vertragspartei ist verpflichtet, eine vom jeweiligen Vertragspartner vorgeschlagene NDA zu unterzeichnen.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Lindner IT verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Beschäftigten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Soweit Lindner IT im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, handelt Lindner IT als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. In diesem Fall wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen, der die Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt. Der Abschluss eines AVV kann von beiden Vertragsparteien verlangt werden.

(3) Im Rahmen der Leistungserbringung kann Lindner IT unter anderem folgende Zugriffe auf Systeme und Daten des Auftraggebers erhalten:

  • Fernwartung und Remote-Zugriff auf Kundensysteme
  • Vor-Ort-Einsätze mit physischem Zugang zu Systemen
  • Administratorrechte auf Servern, Clients und Netzwerkkomponenten
  • Zugang zu Kundendaten und Backups
  • Monitoring und Überwachung von IT-Systemen
  • Patchmanagement und Softwareverteilung

(4) Lindner IT trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der verarbeiteten Daten. Der Auftraggeber kann die getroffenen Maßnahmen auf Anfrage einsehen.

§ 10 Vertragslaufzeit

(1) Laufzeitverträge (insbesondere Managed-Service-Verträge, Abonnements, Wartungsverträge) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.

(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich oder in Textform gekündigt wird.

(3) Abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen können individuell vereinbart werden.

(4) Einzelaufträge, Projektverträge und Bestellungen über den Online-Shop oder das Kundenportal unterliegen keiner Mindestlaufzeit und enden mit der vollständigen Leistungserbringung bzw. Lieferung.

§ 11 Kündigung

I. Ordentliche Kündigung

(1) Die ordentliche Kündigung von Laufzeitverträgen richtet sich nach den in § 10 geregelten Fristen.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform oder der Textform (z. B. E-Mail).

II. Außerordentliche Kündigung

(3) Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Lindner IT insbesondere vor, wenn:

  1. der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Beträge trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung länger als vierzehn (14) Tage in Verzug ist;
  2. gegen den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder er seine Zahlungen einstellt;
  3. der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt oder erheblich verletzt;
  4. der Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter, Beauftragte oder Subunternehmer Mitarbeiter von Lindner IT abwerben oder dies versuchen;
  5. der Auftraggeber oder Personen aus dessen Sphäre Industriespionage betreiben oder den Versuch hierzu unternehmen;
  6. der Auftraggeber Waren oder Leistungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Lindner IT an Dritte weiterverkauft, insbesondere in Länder, die Embargo- oder Sanktionsbestimmungen unterliegen (vgl. § 16);
  7. der Auftraggeber gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstößt und dies die Geschäftsbeziehung mit Lindner IT wesentlich beeinträchtigt;
  8. gegen den Auftraggeber oder dessen Geschäftsführung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, das die Geschäftsbeziehung wesentlich berührt.

III. Vorzeitige Beendigung und Entschädigung

(4) Soweit Lindner IT einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Auftraggeber zustimmt, ist Lindner IT berechtigt, dem Auftraggeber folgende Beträge in Rechnung zu stellen:

  1. die monatlichen Gebühren für die verbleibende Restlaufzeit des Vertrages;
  2. sämtliche offenen Kosten und Forderungen aus dem Vertragsverhältnis;
  3. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR, sofern der Restwert der ausstehenden Leistungen 750,00 EUR nicht übersteigt, andernfalls in Höhe von 150,00 EUR.

(5) Es liegt im alleinigen Ermessen von Lindner IT, ob einer vorzeitigen Beendigung zugestimmt wird. Ein Anspruch des Auftraggebers auf vorzeitige Beendigung besteht nicht. Kulanzentscheidungen von Lindner IT begründen keinen Rechtsanspruch für zukünftige Fälle.

IV. Folgen der Beendigung

(6) Im Falle der Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber sämtliche von Lindner IT zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, Unterlagen, Materialien und Leihgeräte unverzüglich zurückzugeben. Lindner IT unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Übergabe an einen Nachfolge-Dienstleister; der hierfür entstehende Aufwand wird nach Aufwand vergütet.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Lindner IT bzw. des jeweiligen Lieferanten.

(2) Bei Miet-, Mietkauf- oder Leasing-Verhältnissen verbleibt das Eigentum an der überlassenen Ware bei Lindner IT bzw. dem jeweiligen Eigentümer für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung, Diebstahl und Verlust angemessen zu versichern. Dem Auftraggeber obliegt die Mitteilungspflicht, sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen (z. B. Pfändung).

§ 13 Referenzen

(1) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die jeweils andere Vertragspartei im Rahmen der öffentlichen Darstellung und Eigenwerbung als Referenz zu benennen, sofern die andere Vertragspartei dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Der Widerspruch gegen die Referenznennung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich und in Textform zu erklären.

§ 14 Gewährleistung

(1) Für die Gewährleistung bei Warenlieferungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben:

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate ab Lieferung bzw. Übergabe. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist vierundzwanzig (24) Monate ab Lieferung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Der Auftraggeber, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, gelieferte Waren unverzüglich bei Erhalt auf Vollständigkeit, äußerlich erkennbare Schäden und Übereinstimmung mit der Bestellung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen, schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Diese Untersuchungs- und Rügepflicht gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

(4) Lindner IT kann nach eigener Wahl die Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornehmen. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, kann der Auftraggeber nach Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.

(5) Soweit Lindner IT Waren von Drittherstellern liefert, tritt Lindner IT etwaige gegen den Hersteller bestehende Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber ab, sofern eine unmittelbare Geltendmachung gegen den Hersteller möglich und dem Auftraggeber zumutbar ist. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen Lindner IT bleiben hiervon unberührt.

§ 15 Lieferung und Versand

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Lindner IT wird den Auftraggeber über voraussichtliche Verzögerungen informieren.

(2) Die Lieferung physischer Waren erfolgt ab Lager von Lindner IT oder im Streckengeschäft direkt vom Lieferanten an den Auftraggeber. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Unternehmern mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Aushändigung der Ware an den Verbraucher über.

(3) Im Rahmen von Projektgeschäften kann die Lieferung und Übergabe auch direkt vor Ort beim Auftraggeber erfolgen, einschließlich einer Vorkonfiguration durch Lindner IT.

(4) Die Versandkosten richten sich nach den tatsächlich anfallenden Kosten zuzüglich einer angemessenen Bearbeitungspauschale und werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss mitgeteilt. Gegenüber Verbrauchern werden die Versandkosten spätestens bei Einleitung des Bestellvorgangs transparent ausgewiesen. Abweichende Versandkostenregelungen können individuell vereinbart werden.

(5) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind. Mehrkosten durch Teillieferungen trägt Lindner IT, es sei denn, die Teillieferung erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers.

§ 16 Exportkontrolle und Sanktionen

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften, Sanktionsbestimmungen und Embargoregelungen (insbesondere der EU und der USA) einzuhalten.

(2) Die Weiterverfügung (Verkauf, Vermietung, Überlassung) von Waren, Software oder Technologien, die der Auftraggeber von Lindner IT bezogen hat, an Dritte – insbesondere in Länder oder an Personen, die Embargo- oder Sanktionsbestimmungen unterliegen – bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Lindner IT.

(3) Bei Verstoß gegen diese Pflichten haftet der Auftraggeber Lindner IT gegenüber für alle hieraus entstehenden Schäden, Bußgelder und Kosten. Verstöße gegen Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen stellen darüber hinaus einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 11 Abs. 3 dar.

§ 17 Drittanbieter-Leistungen

(1) Soweit Lindner IT im Rahmen der Leistungserbringung Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern vermittelt oder weiterverkauft (z. B. Softwarelizenzen, Cloud-Dienste, Telekommunikationsverträge), gelten ergänzend die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters. Lindner IT weist den Auftraggeber auf die Geltung solcher Drittanbieter-Bedingungen hin.

(2) Bei der Vermittlung von Drittanbieter-Leistungen handelt Lindner IT als Vermittler und wird nicht selbst Vertragspartner des zwischen dem Auftraggeber und dem Drittanbieter geschlossenen Vertrages, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Lindner IT übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Leistungen, die vom Drittanbieter erbracht werden. Ansprüche wegen Mängeln oder Störungen solcher Leistungen richten sich unmittelbar gegen den Drittanbieter. Lindner IT unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei der Kommunikation mit dem Drittanbieter.

§ 18 Widerrufsbelehrung

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Paragraphen gelten ausschließlich für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.

(2) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher Lindner IT UG (haftungsbeschränkt) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(4) Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat Lindner IT alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von Lindner IT angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei Lindner IT eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(5) Das Widerrufsrecht besteht unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Inhalten, wenn Lindner IT mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass Lindner IT mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.

§ 19 Schlussbestimmungen

I. Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

II. Höhere Gewalt (Force Majeure)

(2) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruhen. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Terroranschläge, Streiks, Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze oder Energieversorgung, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe und sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer höherer Gewalt informieren.

III. Änderungsvorbehalt

(3) Lindner IT behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist (mindestens sechs Wochen) zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Lindner IT wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolge des Schweigens gesondert hinweisen.

IV. Schriftform und Textform

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der Textform, soweit nicht in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(5) Die Auftragserteilung und der Vertragsschluss können abweichend hiervon auch telefonisch, per E-Mail oder über sonstige digitale Kommunikationswege (z. B. Messenger-Dienste) erfolgen, sofern der Auftragsinhalt hinreichend bestimmt ist und durch Lindner IT bestätigt wird.

V. Geltendes Recht und Gerichtsstand

(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(7) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Bad Mergentheim (Anschrift: Schloss 5, 97980 Bad Mergentheim). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

VI. Außergerichtliche Streitbeilegung

(8) Lindner IT ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.